Thöngessen Krein (oder Crein)

Sie wird auch als „die Köchin von Heidersheim“ aufgeführt. Nach ihrer Verhaftung wird sie am 6. September 1597 vermutlich in Hofheim zunächst gütlich befragt, ohne dass sie sich zu den gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen bekennt. Als sie dann ‚durch Aufziehen‘ gefoltert wird, legt sie, wie es heißt, ein umfassendes Geständnis ab.

Sie gibt an: Nach dem Tod ihres Mannes sei sie in wirtschaftliche Not geraten. Auf dem Weg zwischen Weilbach und Hattersheim sei ihr von einem Mann zugeredet worden, ihm „zu thun, was er haben welt“. Dafür habe dieser ihr Brot versprochen. Statt des Lohns habe er sie aber genötigt, mit ihm zum Teufelstanz nach Marxheim zu fahren, dort Gott und den Heiligen abzuschwören sowie unterschiedliche Schäden an Mensch, Vieh und Früchten zu verüben. Als Komplizinnen denunziert sie die Müllerin von Hattersheim und nennt deren ‚Bulteufel‘ Adam Sparpfennig. Außerdem belastet sie die Han Els aus Hattersheim und die Frau des Schöffen Lorenz Glitzens aus Hofheim. Man stellte die Folter ein, als sie versprach, alles auch im Guten zu bekennen, standhaft zu bleiben und nicht von dem Gesagten abfallen zu wollen.

Sie war durch die massive Beeinflussung und Bedrohungen im Verhör sowie durch die Folterungen in Verbindung mit den Bedingungen der Turmhaft psychisch so unter Druck geraten, dass sie wohl selbst an ihre Schuld geglaubt hat. Es könnte für tiefgreifende psychische Störungen sprechen, dass sie zunächst aussagt, dass ihr Bulteufel als Mücke bei ihr im Gefängnis gewesen sei und ihr befohlen habe, sie solle alles wieder leugnen. Und sie bittet darum, nicht im Dunkeln bleiben zu müssen, weil sie vor ihm Angst habe. Wenn man ihr etwas Licht lasse, würde er nicht wieder zu ihr kommen.

Ihr Todesdatum ist in den Akten nicht aufgeführt. Es ist aber davon auszugehen, dass sie nach diesen Geständnissen noch im selben Jahr 1597 verbrannt wurde.

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