Grundlage für die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes ist die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Hattersheim am Main (Satzung).
Zur Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümer verpflichtet, deren Grundstücke durch öffentliche Straßen erschlossen sind.
Weitere Informationen finden Sie in dem Infoflyer zum Thema Winterdienst.