Beglaubigung von Ablichtungen oder Kopien
Im Bürgerbüro Stadtpunkt können Sie bestimmte Dokumente beglaubigen lassen (Rechtsgrundlage: § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz):
Voraussetzung
- Die Ablichtung muss mit dem Original übereinstimmen.
- Entsprechende Kopien sind mitzubringen.
Kosten
- Beglaubigung bis zu 10 Seiten: 6,00 Euro
jede weitere Seite: 0,60 Euro
- Beglaubigungen zum Zwecke
- der Rente sind gebührenfrei
Bitte beachten
- Folgende Beglaubigungen von Kopien bedürfen der öffentlichen
Beglaubigung durch das Ortsgericht oder einen Notar:
- Grundstücksangelegenheiten
- Erbschaftssachen
- Hypotheken- und Kreditverträge
- Vereinssachen
- Vorlagen, die beim Amtsgericht vorgelegt werden - Ebenfalls dürfen nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden
- Vorlagen in ausländischer Sprache
Beglaubigung von Unterschriften
Im Bürgerbüro Stadtpunkt können Unterschriften beglaubigt werden (Rechtsgrundlage: § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Voraussetzungen
- Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor dem beglaubigenden Bediensteten geleistet oder von dem Betreffenden anerkannt werden.
Beglaubigungsvermerk
- „Herr/Frau …, wohnhaft in ... ausgewiesen durch … /persönlich bekannt, hat die vorstehende Unterschrift eigenhändig vor mir vollzogen/als von ihm/ihr herrührend vor mir anerkannt.“
Bitte beachten
- In folgenden Angelegenheiten dürfen keine Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen werden:
- Grundstücksangelegenheiten
- Erbschaftssachen
- standesamtliche Angelegenheiten
- Hypotheken-, Kreditsachen
- Löschungsbewilligungen
- Vereinsangelegenheiten
- unter Texten in ausländischer Sprache
Kosten
- pro beglaubigte Unterschrift: 6,00 Euro