Crein, Hans Rodens Frau

Bei Crein Roden scheint es, dass eine öffentliche Beschimpfung der Grund für ihre Verhaftung gewesen ist. Es ist ein Charakteristikum der Hexenprozesse in Kurmainz, dass sie durch die Bevölkerung provoziert wurden. Das heißt, es bedurfte einer Initiative bzw. einer Anzeige aus der Gemeinde - von Einzelnen oder von Gruppen, um obrigkeitliche Untersuchungen in Gang zu setzten. Bisweilen reichte, wie im Falle von Crein Roden, lediglich eine öffentliche Beschimpfung dafür aus, dass die Mainzer Weltlichen Räte die Folter anordneten. 1597 hat sie unter der Folter ausgesagt - scheinbar aber widerrufen. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.

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