Mit Festzäunen wird die Afrikanische Schweinepest weiter bekämpft
Mit Festzäunen wird die Afrikanische Schweinepest weiter bekämpft

Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest
Im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden in Südhessen derzeit weitere Festzäune errichtet. Diese Festzäune um das Kerngebiet sind für die Seuchenbekämpfung von zentraler Bedeutung. Denn erst durch eine sichere Barriere zwischen dem aktiven Seuchengeschehen und den umgrenzenden Gebieten können der Wildschweinbestand aktiv abgesenkt, Infektionsketten unterbrochen und damit die Tierseuche eingedämmt werden.
Hierzu sind Festzäune mit einer Länge von etwa 180 Kilometern entlang des Rheins (Ginsheim/Rüsselsheim bis Landesgrenze nach Baden-Württemberg), an der BAB 67 und BAB 5 (ab Höhe Rüsselsheim bis zur Landesgrenze), BAB 66 und BAB 3 (zwischen Salzbachtalbrücke über Wiesbadener Kreuz bis Frankfurter Flughafen), sowie an der B 45 (zwischen Weiskirchen bis Hanau) und B 38 (ab Groß-Zimmern über Reichelsheim (Odenwald) bis Landesgrenze bei Ortseinfahrt Birkenau) geplant bzw. befinden sich bereits im Bau.
Für das Stadtgebiet von Hattersheim am Main bedeutet dies, dass durch das Landwirtschaftsministerium Hessen (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat - Führungsstab „ASP - Afrikanische Schweinepest“) in Eddersheim einen Zaun zur Eindämmung der Schweinepest parallel zur Autobahn A3 in Festbauweise errichtet wird. Im Bereich unter der Brücke der A3 wird der Zaun aus Bauzaunelementen errichtet. Damit der Deichkronenweg weiterhin passierbar bleibt, wird der Zaun dort mit einem Tor aus einem Bauzaunelement mit einer Rolle versehen. Dieses wird zu jeder Zeit zu öffnen sein, soll jedoch nach jedem Durchgang wieder verschlossen werden. Um Zusammenstöße mit dem Tor bei Nacht zu vermeiden, wird es mit Reflektoren versehen. Zusätzlich werden Schilder aufgestellt, die auf das Tor und seine Bedienung sowie dem Zweck der Maßnahme hinweisen.
Durch weitere Tore werden auch die Mainwiesen durch die Landwirtschaft zur Bewirtschaftung zugänglich sein. Bei Hochwasser wird der Zaun für die Dauer des Hochwassers stückweise zurückgebaut und nach Rückgang des Wassers wiederaufgebaut.
Zusätzlich wurde die Stadt Hattersheim am Main verpflichtet, den Durchlass vom Ardelgraben unter der A3 mit Bauzäunen zu verschließen. Da der Zaun jedoch ein Strömungshindernis darstellt, muss er in dem Zeitraum täglich kontrolliert werden. Denn der Ardelgraben ist in diesem Jahr schon mehrfach über die Ufer getreten und hat landwirtschaftlich genutzte Flächen überflutet.
Die Zaunbaumaßnahmen werden gemäß der gültigen Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt und sind von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden. Es wird darauf geachtet, eventuell entstehende Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Festzäune bestehen aus Maschendraht, sind 1,20 Meter hoch und werden im Abstand von vier Metern an Holzpfosten in den Boden gesetzt. An bestehenden Wegen/Einfahrten ist der Einbau von Toren und Türen vorgesehen.
Für die Errichtung der Festzäune sind auf Teilstücken landschaftspflegerische Maßnahmen wie Mulchen, Rückschnitt von Gehölz und Freischneiden nötig.
Bei Fragen und Anliegen zu dem laufendem Zaunbau können sich Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte und interessierte Bürger per E-Mail an tierseuchenkrisenzentrum@landwirtschaft.hessen.de wenden.
Hintergrund
In Hessen treten seit Juni 2024 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) auf. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Doch für Haus- und Wildschweine endet sie fast immer tödlich. Die Bekämpfung der Seuche ist mit Einschränkungen in den betroffenen Gebieten verbunden. Je nach Zone gelten unterschiedliche Regeln für Bevölkerung, Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft. Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen ist, dass sich die Seuche nicht weiterverbreitet und die Beschränkungen langfristig wieder aufgehoben werden können. Nur durch das Befolgen der Regeln durch alle kann dieses Ziel erreicht werden. Für Tiere und Menschen ist das extrem wichtig. Wildschweine sterben meist innerhalb von wenigen Tagen an den Folgen der Seuche. Tritt die Afrikanische Schweinepest in einem Hausschweinebestand auf, müssen alle Tiere im Betrieb getötet werden, um zu verhindern, dass sich die Seuche weiterverbreitet. Für Schweinhalterinnen und Schweinehalter hat der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest oft existenzbedrohende Folgen. Weitere Hintergrundinformationen sind unter https://schweinepest.hessen.de/ zu finden.